Matthias Pogoda – Musikgutachter und Berater

Seit 1992 in über 500 Fällen für:

  • Künstler und Autoren
  • Major-Musikverlage und viele kleinere Labels
  • führende Urheberrechtskanzleien Deutschlands
  • Werbeagenturen und deren Komponisten
  • Urheberrechtskammern als Gerichtsgutachter

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Gutachtertätigkeit durch Herrn Matthias Pogoda

Stand: März 2016

Präambel

Matthias Pogoda erstellt im Auftrag seiner Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) musikwissenschaftliche Analysen und vergleichende Gutachten von bestehenden Werken (z.B. zur Feststellung von Plagiaten, Coverversionen und Bearbeitungen bei Rechtsstreitigkeiten oder Schlichtungen), von Soundalikes (z.B. bei der Komposition von Werbemusiken), erstellt Notenausschriften bis hin zur Gesamtpartitur und tätigt Recherche von Musiken oder Musikausschnitten zur Bestimmung von Vorbekanntheit. Sämtliche Leistungen von Matthias Pogoda werden nachfolgend einzeln und gemeinsam als „Gutachten“ bezeichnet. Matthias Pogoda erteilt ausdrücklich keinen Rechtsrat.

1. Geltung dieser Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Matthias Pogoda, Loogestieg 12 20249 Hamburg. Die AGB werden von dem Auftraggeber in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Geschäftsabschlusses geltenden Fassung akzeptiert. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nur dann verbindlich, wenn Matthias Pogoda sie schriftlich anerkannt hat, auch wenn eine Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen erbracht wird.

2. Leistungen von Matthias Pogoda

Matthias Pogoda erbringt die von ihm geschuldete Leistung unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen. Er ist bei der Leistungserbringung nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, sofern diese zu einer inhaltlichen Unrichtigkeit des Gutachtens führen. Insbesondere stellt es keine Pflichtverletzung dar, wenn das von Matthias Pogoda gefundene Ergebnis eines Gutachtens nicht dem von dem Auftraggeber gewünschten Ergebnis entspricht.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat Matthias Pogoda sämtliche Auskünfte zu erteilen, sowie sämtliche Unterlagen und Dateien zur Verfügung zu stellen, die für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung durch Matthias Pogoda erforderlich sind. Mehraufwand, der aufgrund von fehlerhaften und/oder unvollständigen Auskünften und/oder fehlerhaften und/oder unvollständigen Unterlagen/Dateien entsteht, ist von dem Auftraggeber nach den üblichen Sätzen zu vergüten.

4. Vergütung

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den jeweils getroffenen Preisabsprachen. Zahlungen erfolgen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung ist mit Zugang des Gutachtens bei dem Auftraggeber fällig. Die Aufrechnung gegen Ansprüche von Matthias Pogoda ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5. Nutzungsrechte

Der Auftraggeber darf das Gutachten nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck nutzen. Er ist nicht berechtigt, das Gutachten zu ändern, zu ergänzen und/oder zu kürzen. Jedwede Veröffentlichung (physisch oder digital), Verbreitung und/oder öffentliche Zugänglichmachung (online) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Matthias Pogoda.

6. Haftung und Haftungsbeschränkung, Gewährleistung

6.1. Schadensersatzansprüche gegen Matthias Pogoda sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, Matthias Pogoda, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Matthias Pogoda nur, wenn eine für die Erreichung des Vertragszwecks wesentliche Vertragspflicht durch Matthias Pogoda, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde.
6.2. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch Matthias Pogoda resultieren.

6.3. Soweit Matthias Pogoda nach Ziffer 6.1. für leichte Fahrlässigkeit haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

6.4. Schadenersatzansprüche gegen Matthias Pogoda verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.

6.5. Soweit die Haftung von Matthias Pogoda ausgeschlossen ist, gilt dies auch für eine persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter und Erfüllungsgehilfen von Matthias Pogoda.

6.6. Für den Fall, dass der Auftraggeber das Gutachten an Dritte weiter gibt und diesen aufgrund des Gutachtens Schäden entstehen, stellt der Auftraggeber Matthias Pogoda von sämtlichen Ansprüchen frei und schadlos, die die Dritten gegenüber Matthias Pogoda geltend machen

6.7.  Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7. Verschwiegenheitsverpflichtung

7.1.  Matthias Pogoda wird über sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag und der Erstellung des Gutachtens bekannt gewordenen Tatsachen und Informationen Stillschweigen bewahren und insbesondere das erstellte Gutachten nicht ohne Genehmigung des Auftraggebers an Dritte weiter geben.

7.2.  Vorstehende Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nicht, wenn Matthias Pogoda aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Offenbarung oder Weitergabe der erlangten Tatsachen und Informationen verpflichtet ist, oder der Auftraggeber ihn von seiner Schweigepflicht entbunden hat (E-Mail reicht aus).

7.3.  Matthias Pogoda ist jedoch berechtigt, objektive Erkenntnisse aus der Gutachtenerstellung für seine berufliche Tätigkeit in neutraler, anonymisierter Form zu verwenden, insbesondere auf seiner Homepage darzustellen, sofern und soweit dadurch ein Rückschluss auf die Person des Auftraggebers, Musik-Interpret und Musiktitel nicht möglich ist und sonstige schützenswerte Belange des Auftraggebers nicht berührt werden.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hamburg.

  • Deutsche Richterakademie
  • Landgericht München
  • Landgericht Mannheim
  • Landgericht Hamburg
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  • Universal Music Publ.
  • EMI Music Publ.
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  • Peermusic
  • ARD / ZDF / RTL / NDR
  • European Song Contest
  • Aimag Stolle
  • Artist & Acts Music Prod.
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  • Redrock Prod.
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